GINsideTONIC
The GINside of life.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1 Geltungsbereich:

Diese AGB gelten für jede Leistung von GINsideTONIC. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss

1.   Alle Angebote von GINsideTONIC sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn GINsideTONIC nach Auftragsannahme durch den Kunden, den Auftrag bestätigt.

2.   Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von GINsideTONIC und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

3.   Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

4.   GINsideTONIC verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 3 Preise

1.   Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. 

Da GINsideTONIC von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, wird keine Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ausgewiesen.

2.   Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (beispielsweise Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich GINsideTONIC eine dementsprechende Nachberechnung vor.

3.   Fahrtkosten sind bei einer Entfernung von Rötgesbüttel (PLZ 38531) zum Veranstaltungsort von bis zu 30 km enthalten. Für Fahrten über 30 km werden 0,50 EUR je gefahrenem km gesondert in Rechnung gestellt ggf. eine Fahrtkostenpauschale berechnet.

4.   Für zu Bruch gegangene oder abhandengekommene Gläser werden 2,00 EUR pro Stück berechnet.

§ 4 Zahlung

GINsideTONIC ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Kostendeckung für zu tätigende Einkäufe eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

§ 5 Stornierung

1.   Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch GINsideTONIC bleibt vorbehalten.

2.   Bei einer Auftragsstornierung bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20% der vereinbarten Vergütung fällig.

Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet GINsideTONIC Stornokosten wie folgt:

·        bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 40%

·        bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 60%

·        bis zu 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum : 80%

·        danach sind 100% der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig.

§ 6 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann GINsideTONIC für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

1.   Der Kunde stellt GINsideTONIC geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß einer zu stellenden Theke / Bar teilt GINsideTONIC dem Kunden vor Auftragserteilung mit. Der Boden wird vom Auftragnehmer besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.

2.   Findet die Veranstaltung im Freien statt, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen ggf. ersatzweise ein Stellplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.

3.   Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse (400 V) sowie einen Wasseranschluss mit fließendem warmem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

4.   Erforderliche Messeausweise oder Parkausweise sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten werden durch den Kunden für das gesamte Personal von GINsideTONIC gestellt und anfallende Parkkosten vom Kunden übernommen. Hierfür teilt GINsideTONIC dem Kunden die Personenzahl der eingesetzten Mitarbeiter vor Veranstaltungsbeginn mit.

5.   Der Auftraggeber sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten zum Veranstaltungsort. Sollte der Zugang zum Gebäude oder den Räumlichkeiten erschwert sein und steht ein adäquater Aufzug nicht zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet GINsideTONIC auf die erschwerten Zugangs- bzw. Aufbaubedingungen hinzuweisen.

6.   Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf den Ausschank alkoholischer Getränke an Jugendliche, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beim Ausschank alkoholischer Getränke eine Ausweiskontrolle der Gäste durchzuführen.

§ 8 Haftung

1.   Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

2.   Beschädigt der Auftraggeber das Inventar von GINsideTONIC schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggf. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.

3.   Für GINsideTONIC zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. GINsideTONIC wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gifhorn. Der Auftraggeber kann GINsideTONIC unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Gifhorn verklagen.

 
 
 
 
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